Die Bundesverfassung 1848 und auch deren Revision 1874 haben der direkten Demokratie einen bedeutenden Schub verliehen. Nicht jedoch den Rechten der Frauen.
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Schweizerisches Bundesarchiv, K7#1000/1419#2*
Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht zur Etablierung eines liberalen Staates war für die Mädchen und Frauen als wirkungsvolle Massnahme zur Einordnung der Individuen in die neue, bürgerlich geprägte Gesellschaft gedacht. Als zukünftige Hausmütter sollten sie die neuen Verhaltensregeln vorbildhaft erfüllen und an die Kinder und anderen Familienmitglieder weitergeben. Unbeabsichtigt wirkte die Schulpflicht jedoch auch anderweitig integrativ: Zwar kamen nicht alle Mädchen und Frauen in den Genuss einer weitreichenden Bildung, aber sie konnten ihr erworbenes Wissen dennoch nutzen, um sich dank der Pressefreiheit über das politische Geschehen zu informieren und die eigenen Anliegen zu Papier zu bringen.
Die Frauen nahmen an Versammlungen teil, verfassten Petitionen oder Zeitungsartikel. Meist in grösseren Gruppen, selten allein. Nicht immer waren sie mutig genug, sich mit ihren Namen zu melden, die Angst vor der Schande, die sie mit ihren Wortmeldungen über ihre Familie hätten bringen können, hielt sie zurück. Dennoch äusserten sie ihre Anliegen, etwa im Vorfeld der Verfassungsrevisionen, beispielsweise im Kanton Baselland 1862, im Kanton Zürich 1868, im Kanton Waadt 1873. Und sie wagten auch aktiv ins politische Geschehen einzugreifen: 1844/45 im Kanton Luzern. Oder im Kanton Tessin, wo sie im Tal des Vedeggio die Erlaubnis fürs Singen in der Kirche durchgesetzt haben.
«Wohl nicht viele Leser (innen lh) haben gedacht, dass es ein Recht zu singen für die Männer geben könnte und ein anderes für die Frauen. Wohl noch weniger dachten sie, dass dieses unterschiedliche Recht die zivilen und kirchlichen Autoritäten bis fast zum Bruch der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem Bischof und der Regierung eines Staates getrieben hat.»
ASTI, bbssi_1882-10-41_013
Zusammenfassung «Le donne di Isone 1820». Chorische Suite / TI
In den Gemeinden entlang des Flusses Vedeggio war es den Frauen um 1820 herum nicht gestattet in der Kirche zu singen. Einzig Sigirino machte eine Ausnahme. Als der junge Priester Cesare Trefogli nach Isone kam, war über den Gesang der Männer jedoch wenig erfreut. Er lud daher die Frauen zum Singen in die Kirche ein. Doch als diese zum ersten Mal in den Gesang der Messe einstimmten, nahm eine Geschichte voller Kontroversen und Wendungen ihren Lauf, die nahezu 10 Jahre dauern sollte.
Dürfen Frauen in der Kirche singen, ja oder nein? Der erste und der zweite Beschluss der Gemeindeversammlung von Isone fiel zu ihren Gunsten aus. Doch L. A. Guerra, ein erbitterter Gegner des Gesangs der Frauen in der Kirche, intervenierte sogleich beim Grossen Rat des Kantons. Dieser mass seiner Beschwerde wenig Wert bei.
Sogar der Bischof von Como hatte zunächst nichts gegen den Gesang der Frauen einzuwenden, solange in der Kirche keine Unruhe zu befürchten sei. Sogleich beeilte sich L. A. Guerra den Monsignore daran zu erinnern, dass das Recht über kirchliche Angelegenheiten zu entscheiden, allein dem Bischof obliege. Jetzt zog Exzellenz das erste Dekret zurück und verbot mit dem zweiten Dekret den Gesang der Frauen. Zudem drohte er all jenen mit der Exkommunikation, die sich seinem Verbot nicht fügen sollten.
Nach einiger Zeit - die Zahl der Frauen in der Kirche von Isone war unterdessen gestiegen und damit auch der Mut - setzten die Frauen ihren Gesang fort. Der Grosse Rat schritt ein und verhängte eine Geldstrafe gegen den fehlbaren Priester Trefogli. Die Geldstrafe fiel aber schliesslich auf jene Männer im Dorf zurück die – so der Vorwurf - ihre Frauen nicht ausreichend unter Kontrolle zu halten wussten.
Mit dem Einziehen der Bussen wurde der Polizeikommissar von Bellinzona beauftragt. Erschöpft von den anhaltenden Streitigkeiten rund um die kaum unlösbare Aufgabe, schlug dieser schliesslich vor, man möge doch im Namen des allgemeinen Friedens wieder zur alten Ordnung zurückkehren. Und der Grosse Rat entsandte sogleich ein Pikett Soldaten nach Isone, um in der Kirche für Recht und Ordnung zu sorgen.
Wie und warum dieser fast neun Jahre andauernde Streit schliesslich zu Ende ging, ist nicht bekannt. Man weiss nur, dass es die standhaften Frauen von Isone und der Priester Trefogli waren, welche diese Auseinandersetzung gewonnen haben.
Frau Doctorin Steiger, Generalisim[us]
StALU SA 1605
Frau Schindlerin, geb. B., Oberst der Vitriolweiber
ihre zwei Töchter, Adjutanten des Oberst
Frau Räberin, Werbhauptmann
Frau Bucherin, Geschäftsagent
Witwe Morell, Schützenmeister
«Gründen Sie vorerst wie für die Knaben eine Bezirksschule für Töchter, räumen Sie überhaupt dem weiblichen Geschlecht gegenüber seinen Pflichten diejenigen Rechte ein, welche dasselbe nicht mehr zum untergeordneten Wesen in der menschlichen Gesellschaft machen, so hat Ihre Behörde das Verdienst, ein Werk geschaffen zu haben, dessen gute Früchte sicher nicht ausbleiben werden...
StABL, NA 2006, B 5.4 LXIII
«Soll die Losung des Züricher Volkes «Freiheit, Bildung, Wohlstand» zur That und Wahrheit werden, so muss den Frauen vom 20ten Lebensjahre an, ein voller Antheil an allen bürgerlichen Rechten sein.»
StAZH M 2.18.1